Inmitten der Auswirkungen der Krise auf die Steuereinnahmen untersuchen die Regierungen der Bundesstaaten Möglichkeiten, Segmente von Aktivitäten zu besteuern, die während der Pandemie gestärkt oder weniger stark betroffen sind.
Im Mittelpunkt des Interesses steht die Erhebung der Warenverkehrssteuer (ICMS) auf die elektronische Übermittlung von Daten, wie z.B. Streaming, oder den Verkauf auf virtuellen Plattformen. In einigen Fällen besteht die Herausforderung, neue Einkünfte zu generieren, darin, sich dem damit verbundenen rechtlichen Durcheinander zu stellen.
In Rio de Janeiro, wo das Gesetz 8.795/20 im April von Gouverneur Wilson Witzel (PSC) sanktioniert wurde, sorgt es für Kontroversen unter Steuerwissenschaftlern. Es beabsichtigt eine ICMS-Steuer auf elektronische Transaktionen zu erheben, die die Bereitstellung von Kommunikationsdiensten oder den Verkauf von Waren und digitalen Gütern durch elektronischen Datentransfer beinhalten. Das Gesetz muss jedoch noch reguliert werden, um in Kraft treten zu können. In der Praxis sieht es dann die Anwendung des ICMS auf die Bereitstellung von Dienstleistungen per Streaming vor. Angesichts eines prognostizierten Rückgangs der Einnahmen der ICMS um 11,4 Milliarden R$ für dieses Jahr verließ sich die Regierung von Rio de Janeiro auf ein Abkommen des Nationalen Rats für Finanzpolitik (Confaz) aus dem Jahr 2017, um die staatliche Gesetzgebung an die Erhebung von Steuern auf Transaktionen mit digitalen Gütern und Waren anzupassen. Die Legitimität des Abkommens selbst wird jedoch vor Gericht in Frage gestellt. Insgesamt haben bisher fünf Bundesstaaten und der Föderalbezirk die Vereinbarung in ihre Gesetzgebung aufgenommen.
Nach Ansicht von Experten kann der Zugang per Internet zu digitalen Inhalten wie Filme, Audio oder Spielen weder als Kommunikationsdienst noch als Verkauf digitaler Waren eingestuft werden, da das Streaming nicht die Übertragung der endgültigen Rechte des Eigentums an diesem Inhalt bedeutet. Durch die Erlassung eines ergänzendes Gesetztes 116/2003, ist unterdessen ein weiterer Kompetenzkonflikt entstanden. Laut diesem Gesetz, fällt die Erhebung der Steuer als ISS (Steuer auf Dienstleistungen jeglicher Art) in die Aufgabe der Kommunen. Dieser Kompetenzkonflikt wird vom Bundesgericht in einer direkten Aktion zur Verfassungswidrigkeit (ADI) beurteilt.
Quelle: Valor